Durch Windkraftanlagen werden wie von jedem großen Gebilde bei klarem Himmel Schatten erzeugt. Solange die Anlagen nicht in Betrieb sind, werden diese Schatten wie jeder andere statische Schattenwurf von Bäumen, Hochspannungsmasten oder Häusern empfunden und stellen keine Störung dar. Sind die Anlagen in Betrieb, so wird der rotierende Schattenwurf als störend empfunden. Aus diesem Grund gibt es hierzu Richtlinien zum Umgang mit Schattenwurf.

Der Schattenwurf  durch Windenergieanlagen auf Wohnhäuser sollte jeweils nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten pro Tag betragen. Zu den Einzelheiten der Bewertung sind in der Hinweise zur Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise)“ der LAI (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz) vom 13. März 2002 heranzuziehen.

Im Rahmen der Genehmigungsplanung erfolgte eine gutachterliche Bewertung zum möglichen Schattenwurf unter Berücksichtigung der geometrischen Abmessungen der Anlagen wie Nabenhöhe und Durchmesser. Zur Beurteilung der Beschattung, wurden alle infragekommenden Immissionspunkte in der Umgebung aufgenommen und dokumentiert.

Auf dieser Basis wurde dann die sogenannte astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer bestimmt. Hierbei nimmt man an:

  • daß die Sonne das ganze Jahr über von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang scheint,
  • daß der Himmel immer klar ist, d.h. ohne Wolken, Nebel, Regen oder Schnee,
  • daß die Windkraftanlagen immer in Betrieb sind und
  • daß die Windrichtung immer genau der Richtung der Sonnenstrahlen entspricht, d.h. daß die Anlagen immer senkrecht zur Sonne stehen und somit den maximalen Schatten werfen.

In der Berechnung wird der Sonnenlauf über ein ganzes Jahr in Intervallen von einer Minute betrachtet. Mit den Anlagenstandorten, den Abmaßen der Windkraftanlagen und unter Zuhilfenahme eines digitalen Höhenmodells erhält man genaue Informationen an welchem Ort mit wieviel Schatten zu rechnen ist.

Wie man deutlich erkennt, liegen die beschatteten Bereich weit außerhalb aller umgebenden Wohngebiete. Mit anderen Worten heißt dies, daß mit Beeinträchtigungen durch Schattenwurf nicht zu rechnen ist.

Zu beachten ist weiter, daß die oben aufgeführten idealen Bedingungen für die astronomisch möglich Beschattungsdauer bei uns nie herrschen und somit die reale Beschattungsdauer durch Nebel, Regen, Schnee, trübes Wetter, Windstille etc. deutlich geringer ist. Die realen Zeiten betragen weniger als 30% der astronomisch maximal möglichen Beschattungsdauer.