Neben der nachhaltigen Produktion sauberen umweltschonenden Stroms bietet der geplante Windpark auch einen wirtschaftlichen Nutzen für Anlieger und Bürger, welche sich an dem Projekt beteiligen möchten.

Grundbesitzer

Als erstes profitieren naturgemäß die Flächenbesitzer vom Bau eines Windparks. Diese erhalten für die Bereitstellung Ihrer Grundstücke eine angemessene jährliche Pacht. Dafür nehmen Sie den Verlust der Flächen für die eigene Nutzung und/oder Nutzungsbeschränkungen in Kauf. Diese Verträge sind notwendig zum Bau der Anlagen.

Poolpacht

Flächenkulissen Poolpacht

Flächenkulissen Poolpacht

Um einen Ausgleich auch für die umliegenden Anlieger zu schaffen wurde mit den Besitzern der Pachtflächen ein Modell vereinbart, welches auch eine wirtschaftliche Beteiligung der Besitzer der umliegenden Flurstücke ermöglicht. Hierzu haben die Verpächter freiwillig auf einen großen Teil ihrer Pachten verzichtet um diesen zugunsten der Nachbarn auf die gesamte Fläche des Windparks ausschütten zu können. Der Verteilungsschlüssel richtet sich dabei nach dem Verhältnis der Flurstücksfläche zur Gesamtfläche des Windparks.

Die Festlegung der Gesamtfläche des Windparks kann nach verschiedenen Kriterien erfolgen. Die Graphik rechts zeigt 3 mögliche Flächenkulissen. Die grün umrandetete ergibt sich, wenn um die geplanten Anlagen alle Flächen im Umkreis von 500 m einbezogen werden. Die blau umrandete Fläche entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans in Aufstellung, Die lila berandete Fläche ergibt sich, wenn man den Bebauungsplan um alle Fläche reduziert, welche weiter als 1000 m von den Windkraftanlagen entfernt liegen.

Die abschließende Flächenkulisse kann erst festgelegt werden, sobald die Genehmigung für den Windpark vorliegt. Würde man den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Bemessungsgröße heranziehen, so würde die Poolpacht für die innerhalb liegenden Flurstücke circa 150 €/ha betragen. Diese liegt deutlich über der aktuell im Bereich der Weißen Trisch üblichen landwirtschaftlichen Pacht. Somit könnten also die Pachterträge der Grundstücke in etwa verdoppelt werden. Damit würde auch der Wert der Grundstücke bei einem eventuellen Verkauf gesteigert.

Im Falle einer Änderung derWindparkkonfiguration im Genehmigungsverfahren, welche einen Einfluß auf die zu erwartende Produktion hat, ändert sich die Poolpacht entsprechend.

Beteiligung über BEG

Für Bürger, welche sich an dem geplanten Windpark beteiligen möchten, ist es geplant eine Beteiligung über eine Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) zu ermöglichen. Hierzu laufen bereits Gespräche z.B. mit der BürgerEnergiegenossenschaft Bliesgau e.G.

Grundsätzlich bietet eine Beteiligung über eine Genossenschaft den Vorteil, daß man auf der einen Seite finanziell an dem Projekt partizipieren kann, auf der anderen Seite sich die Genossenschaft um die technischen und kaufmännischen Belange kümmert und auch die Rechte der Genossen gegenüber den anderen Gesellschaftern vertritt.

Die Höhe der Beteiligung ist dabei frei gestaltbar und die Rendite richtet sich nach dem Ertrag des Windparks nach Abzug des Verwaltungsaufwandes der BEG.

Sollten Sie Interesse an einer finanziellen Beteiligung haben, so können Sie sich bei uns melden und wir werden Sie zu gegebener Zeit über die Möglichkeiten informieren. Schreiben Sie uns dazu eine kurze Mail an beteiligung@energy3k.com oder benutzen Sie unser Kontaktformular.

Beteiligung in Form eines Sparbriefes

Projekte dieser Art werden üblicherweise zu einem größeren Teil projektfinanziert. Im Rahmen der Refinanzierung der Bank ist es hier möglich Sparbriefe für interessierte Bürger herauszugeben. Dies sind festverzinsliche Papiere für welche die Bank garantiert und somit mit einem geringen Ausfallrisiko.

Inwieweit eine solche Beteiligungsform angeboten werden kann, hängt von der finalen Betreiberstruktur und den finanzierenden Banken ab.

Gewerbesteuereinnahmen für die Stadt

Da ein Windpark auch Einnahmen für den Betreiber generiert, fallen hier auch Gewerbesteuern an. Diese gehen nach Gewerbesteuergesetz zu 70 % an die Standortgemeinde. Darüberhinaus ist es möglich individuell zu vereinbaren, daß auch die verbleibenden 30 % an die Standortgemeinde fließen. Im Rahmen einer lokalen Betreiberstruktur würde die Gewerbesteuer der Stadt Homburg zu 100 % zufließen.

Gewinnüberschüsse

Im Rahmen der Entwicklung wurde immer eine lokale Betreiberlösung z.B. zusammen mit den Stadtwerken Homburg favorisiert. Damit würde die Stadt Homburg auch direkt an den Gewinnen aus dem Betrieb der Anlagen partizipieren, was natürlich auch wieder den Bürgern zugute käme. Außerdem hätten so die Bürger für alle Themen und Informationen rund um den Windpark einen Ansprechpartner in Reichweite.

Inwieweit dies zustande kommt ist eine politische Entscheidung der Stadt als Hauptaktionär der Stadtwerke.