Da die Errichtung eines Windparks auch einen Eingriff in die Natur bedeutet, wird diesem Aspekt in der Genehmigung eine sehr große Bedeutung beigemessen.

Der gesetzliche Rahmen für die Prüfungen ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgegeben. Gemäß den artenschutzrechtlichen Vorgaben des BNatSchG in Verbindung mit den diesbezüglichen Regelungen der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ist zu prüfen, ob Vorkommen von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten durch ein Vorhaben bau-, anlage- und betriebsbedingt betroffen sind.

Im Rahmen der Planung wurden umfangreiche naturschutzfachliche Gutachten durchgeführt. Diese werden auf der Grundlage klarer Vorgaben der Genehmigungsbehörden erstellt. In diesen Vorgaben des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz ist zum Beispiel der Umfang der Datenerhebung, als auch die Anzahl der Feldbeobachtungen vorgegeben. Des Weiteren wurden alle einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefährdung von Tieren durch Windkraftanlagen in die Untersuchungen einbezogen.

Mit diesen Erkenntnissen wurde dann die Planung überprüft und teilweise angepaßt um sicherzustellen, daß durch den Bau und Betrieb des Windparks keine geschützten Tier- oder Pflanzenarten geschädigt, verletzt, getötet oder während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich gestört werden.

Dies führte in der Planungsphase teilweise zu Änderungen. So wurden z.T. Anlagenstandorte verschoben oder sogar ganz aus der Planung genommen. Darüberhinaus wurden Maßnahmen festgelegt, um auch während des Betriebs der Anlagen die Gefährdung von Tieren weiter zu reduzieren. So werden z.B. die Anlagen in Zeiten der Feldbewirtschaftung in unmittelbarer Nähe zum Schutz jagender Greifvögel abgeschaltet und erst nach 2 Tagen wieder in Betrieb gesetzt. Zum Schutz von Fledermäusen, werden die Anlagen in warmen Sommernächten ebenfalls zeitweise abgeschaltet.

Die abschließende Prüfung ergab, daß das Projekt in seiner aktuellen Planung umweltverträglich ist.

Avifauna

Die avifaunistische Untersuchung umfaßt die Erfassung der Brut- und Rastvögel im Planungsgebiet. Hierzu wurden über einen Zeitraum von einem Jahr an mehr als 60 repräsentativen Tagen Begehungen und Erhebungen vor Ort durchgeführt. Je nach Aufgabe waren hier bis zu 2 Gutachter und Beobachter gleichzeitig im Planungsgebiet um einen vollständigen Überblick zu erhalten.

Am Ende, und nach teilweiser Umplanung zur Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse, stand eine aus avifaunistischer Sicht verträgliche Planung.

Zu Vermeidung der Gefährdung von Greifvögeln wurden darüber hinaus Maßnahmen zur Verminderung von Gefährdungen, als auch zusätzliche Maßnahmen zur Aufwertung des Gesamtgebietes als Nahrungsraum festgelegt.

Gutachten zu Fledermäusen

Da Fledermäuse z.T. zu den durch Windkraftanlagen gefährdeten Tieren gehören, werden hierzu in der Planungsphase eines Windparkes spezielle Untersuchungen durchgeführt.

In diesem Projekt wurden über einen Zeitraum von einem Jahr die Aktivitäten der lokalen Populationen erfaßt. Da die Tiere nachtaktiv sind, erfolgte die Untersuchung in insgesamt 65 repräsentativen Nächten. Hierzu wurden an allen potenziellen sogenannte Batcorder installiert. Mit diesen werden die Rufe der Fledermäuse aufgezeichnet. Bei der späteren Auswertung kann man hieraus die Art der Fledermaus bestimmen.

Im Ergebnis zeigte sich (erwartungsgemäß), daß die Feldermäuse im Untersuchungsgebiet im wesentlichen in den angrenzenden Waldgebieten oder im Bereich von Hecken und Bäumen aktiv sind.

Die weitgehend ausgeräumten und intensiv bewirtschafteten Ackerflächen hingegen bieten den strukturgebunden Tieren keine Orientierungshilfen und auch wenig Nahrungsangebot. Aus diesem Grund ist hier auch eine sehr geringe Aktivität von Fledermäusen zu verzeichnen. Da die geplanten Standorte ausnahmslos auf landwirtschaftlich genutzten Flächen liegen, ist eine Beeinträchtigung von Fledermäusen ausgeschlossen.

Zusammenfassung

Im Rahmen umfangreicher Arbeiten während der Planungsphase wurde sichergestellt, daß der Windpark auf der Weißen Trisch aus naturschutzfachlicher Sicht umweltverträglich ist.

Dies wurde auch von den zuständigen Naturschutzbehörden geprüft und so bestätigt.

Des Weiteren wurden im Genehmigungsverfahren auch die Naturschutzverbände NABU (Naturschutzbund Deutschland e. V.) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.) beteiligt. Auch diese haben nach eingehender Prüfung das Projekt befürwortet.

Das Projekt steht also im Einklang mit der Umwelt und stellt einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz dar. Siehe auch die Stellungnahme des BUND hierzu.