Abstände zu den Ortsteilen
Ein wesentliches Kriterium bei der Planung eines Windparks sind die Abstände zu umliegenden Wohnbebauungen. Diese Abstände ergeben sich indirekt aus gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz. Das heißt, es gibt einschlägige Vorschriften zu zulässigen Schallimmisionswerten und zur optischen Beeinträchtigung von Anwohnern durch z.B. Schattenwurf der rotierenden Anlagen. Diese Vorschriften sind vom Planer und Betreiber der Windparks zwingend einzuhalten. Aus der Einhaltung ergeben sich dann die notwendigen Mindestabstände zur Wohnbebauung.
Die folgende Abbildung zeigt die Abstände zu den umliegenden Ortsteilen Kirrberg, Einöd, Schwarzenbach und Schwarzenacker, sowie zum Universitätsklinikum Homburg. Diese sind deutlich größer als dies rechtlich zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich wäre.