Im Rahmen der Planung eines Windparks liegt ein wichtiger Augenmerk auf der Vorhersage und Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen von Anwohnern. Eine zentrale Fragestellung ist hierbei die mögliche Belastung durch Schallemissionen der Windkraftanlagen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema sind in der sogenannten TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)) niedergelegt. Die Prognose erfolgt auf Basis der einschlägigen DIN-Normen.

Wichtigstes Kriterium zur Beurteilung sind hierbei die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Diese werden in Abhängigkeit der Gebietsausweisung festgelegt. Des Weiteren wird zwischen der Belastung tagsüber (6:00 – 22:00) und nachts (22:00 – 6:00) unterschieden.

Die folgende Tabelle gibt die relevanten Grenzwerte gemäß TA-Lärm wieder.

Gebietsausweisung bzw. Nutzung Immissionsrichtwert
Tags Nachts
Industriegebiet 70 dB(A) 70 dB(A)
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Kerngebiet, Dorfgebiet und Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhäuser und Pflegeanstalten 45 dB(A) 35 dB(A)

Eine Vorstellung was diese Werte bedeuten gibt die nebenstehende Vergleichsgraphik mit verschiedenen Schallniveaus. Um sich aber wirklich eine eigene Vorstellung zu verschaffen, sollte jeder interessierte Bürger die Chance nutzen, daß es in der Umgebung bereits Windkraftanlagen gibt und dort den emittierten Schall in realistischen Abständen selbst zu erfahren.

Auf Basis der oben beschriebenen Grundlagen erfolgte eine gutachterliche Bewertung durch einen akkreditierten Gutachter. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Ergebnisse dieses Gutachtens. Diese sind in Form von Isolinien (Linien gleichen Schalldruckpegels) auf Basis des Luftbildes dargestellt.

Hieraus erkennt man sehr leicht, daß der relevante Schalldruckpegel von 40 dBA für allgemeine Wohngebiete jeweils sehr weit von den Wohngebieten entfernt ist und somit eine Beeinträchtigung durch Gräuschentwicklung ausgeschlossen ist.

Infraschall und tieffrequente Geräusche

Tieffrequente Geräusche und Infraschall (Körperschall) treten bei WEA auf und sind auch messtechnisch nachweisbar. Für den Menschen sind diese jedoch nicht wahrnehmbar, da die jeweiligen Schalldruckpegel unterhalb der Hörschwelle des Menschen für diese Frequenzen liegen.

Aufgrund der immer wieder von Windkraftgegnern ins Feld geführten Gefahr von Infraschall für den Menschen, haben sich zahlreiche Landesumweltbehörden mit diesem Thema auseinandergesetzt.

So kommt zum Beispiel das bayerische Landesamt für Umweltschutz zu dem Ergebnis: „Die von Windenergieanlagen erzeugten Infraschallpegel liegen in üblichen Abständen zur Wohnbebauung jedoch deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen. Daher haben nach heutigem Stand der Wissenschaft Windenenergieanlagen keine schädlichen Auswirkungen für das Wohlbefinden und die Gesundheit des Menschen.“

Zudem werden WEA infraschallentkoppelt fundamentiert, so dass sich der Infraschall nicht über den Boden ausbreiten kann. Dieser ist daher nur in unmittelbarer Nähe um die WEA vorhanden, dabei aber nicht wahrnehmbar.

Weiterführende Informationen zum Thema Infraschall entnehmen Sie bitte der Aufstellung häufiger Fragen und Antworten (FAQ).