Im Rahmen der Planung eines Windparks liegt ein wichtiger Augenmerk auf der Vorhersage und Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen von Anwohnern. Eine zentrale Fragestellung ist hierbei die mögliche Belastung durch Schallemissionen der Windkraftanlagen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu diesem Thema sind in der sogenannten TA Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm)) niedergelegt. Die Prognose erfolgt auf Basis der einschlägigen DIN-Normen.
Wichtigstes Kriterium zur Beurteilung sind hierbei die Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Diese werden in Abhängigkeit der Gebietsausweisung festgelegt. Des Weiteren wird zwischen der Belastung tagsüber (6:00 – 22:00) und nachts (22:00 – 6:00) unterschieden.
Die folgende Tabelle gibt die relevanten Grenzwerte gemäß TA-Lärm wieder.
Gebietsausweisung bzw. Nutzung | Immissionsrichtwert | |
Tags | Nachts | |
Industriegebiet | 70 dB(A) | 70 dB(A) |
Gewerbegebiet | 65 dB(A) | 50 dB(A) |
Kerngebiet, Dorfgebiet und Mischgebiet | 60 dB(A) | 45 dB(A) |
allgemeines Wohngebiet und Kleinsiedlungsgebiet | 55 dB(A) | 40 dB(A) |
reines Wohngebiet | 50 dB(A) | 35 dB(A) |
Kurgebiet, Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 45 dB(A) | 35 dB(A) |