Abstände zu den Ortsteilen

Ein wesentliches Kriterium bei der Planung eines Windparks sind die Abstände zu umliegenden Wohnbebauungen. Diese Abstände ergeben sich indirekt aus gesetzlichen Vorgaben zum Immissionsschutz. Das heißt, es gibt einschlägige Vorschriften zu zulässigen Schallimmisionswerten und zur optischen Beeinträchtigung von Anwohnern durch z.B. Schattenwurf der rotierenden Anlagen. Diese Vorschriften sind vom Planer und Betreiber der Windparks zwingend einzuhalten. Aus der Einhaltung ergeben sich dann die notwendigen Mindestabstände zur Wohnbebauung.

Die folgende Abbildung zeigt die Abstände zu den umliegenden Ortsteilen Kirrberg, Einöd, Schwarzenbach und Schwarzenacker, sowie zum Universitätsklinikum Homburg. Diese sind deutlich größer als dies rechtlich zur Einhaltung der Grenzwerte erforderlich wäre.

Wie aus der Abbildung zu erkennen ist, beträgt der Abstand zu dem südlichen Ausläufer Kirrbergs circa 1,15 km. Der Abstand zur Dorfmitte beträgt circa 2 km. Die Abstände zu den anderen Ortsteilen sind jeweils deutlich mehr als 2 km. Der Abstand nach Wörschweiler beträgt mehr als 3 km.

Mit diesen, im Vergleich zu den Planungen anderer Gemeinden, sehr großen Abständen sind keine Beeinträchtigungen durch Schall oder Schattenwurf durch die Anlagen zu erwarten. Dies bestätigen auch die im Rahmen des Genehmigungsantrages erstellten Gutachten.

Vergleich zu anderen Gemeinden

Zum Vergleich mit den Planungen anderer Gemeinden in der Umgebung, wurden in der folgenden Graphik die Planungsabstände anderer Gemeinden zusammengestellt.

Die runden Punkte in der Darstellung entsprechenen dabei den Mindestabständen, welche in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden ausgewiesen sind. So beträgt z.B. der Mindestabstand zu Wohngebieten in der Gemeinde Lebach 800 m.

Die Quadrate sind die realen Abstände bestehender Windparks zu den nächstgelegenen Ortschaften. So beträgt z.B. der Abstand der Windkraftanlagen zu Rosenkopf circa 700 m und zu Knopp-Labach weniger als 600 m.

Die Abstände des geplanten Windparks betragen

Kirrberg > 1,15 km
Einöd > 2,5 km
Wörschweiler > 3 km
Schwarzenbach > 2,1 km
Schwarzenacker > 2,4 km

Zusammenfassung

Der Abstände zum Ortsteil Kirrberg sind also deutlich größer als in den umliegenden Gemeinden und als in den Planungen aller anderen saarländischen Gemeinden.

Die Abstände zu den anderen Ortteilen betragen mehrere Kilometer. Von einer Betroffenheit im engeren Sinne kann hier eigentlich nicht mehr gesprochen werden.